Betreuungsdienst gründen in Rheinland-Pfalz:
Anerkennung, Voraussetzungen und Kosten 2026

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26. Juni 2026

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7 Min. Lesezeit

Betreuungsdienst gründen Nordrhein-westfalen
Betreuungsdienst gründen Nordrhein-westfalen
Betreuungsdienst gründen Nordrhein-westfalen

Das Wichtigste in Kürze:

✓ Für die Gründung benötigst du eine Gewerbeanmeldung und die Anerkennung nach § 45a SGB XI bei der zuständigen Landesbehörde ADD

✓ Die rechtliche Grundlage in Rheinland-Pfalz ist die Landesverordnung über Angebote zur Unterstützung im Alltag (UntAngV RP), zuletzt geändert am 2. Oktober 2020

✓ Anträge werden zentral bei der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) in Trier eingereicht — Kosten: keine Gebühren, Bearbeitungszeit bei vollständigen Unterlagen 1 bis 2 Wochen. add.rlp.de

✓ Vergütungssatz 2026: bis zu 39,50 € pro Stunde für Einzelbetreuung

✓ Das Franchise-System Heinzelmännchen hat seinen Sitz in NRW und begleitet dich auch in Rheinland-Pfalz durch den Gründungsprozess

Betreuungsdienst in Rheinland-Pfalz gründen: Was du wissen musst

Ein Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI erbringt alltagsbegleitende Unterstützung für pflegebedürftige Menschen: Haushaltshilfe, Begleitung, soziale Betreuung und Alltagsassistenz. Die Leistungen werden über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanziert — 131 Euro monatlich pro pflegebedürftiger Person, unabhängig vom Pflegegrad.

Das bedeutet für dich als Gründer: Du arbeitest mit staatlich gesicherter Nachfrage. Die Pflegekasse zahlt direkt, Forderungsausfälle sind die Ausnahme. Rheinland-Pfalz hat rund 4,2 Millionen Einwohner und ist geprägt von einer Mischung aus städtischen Zentren und ländlichen Regionen mit deutlichen Versorgungslücken.

Besonders in den Ballungsräumen Mainz, Ludwigshafen, Koblenz, Trier, Kaiserslautern und Worms ist die Nachfrage nach qualifizierter Alltagsbegleitung hoch. Gleichzeitig bestehen in ländlichen Regionen wie der Eifel, dem Hunsrück, dem Westerwald oder der Pfalz erhebliche Versorgungslücken — mit entsprechend wenig Wettbewerb für neue Anbieter.

Ein Betreuungsdienst nach §45a SGB XI erbringt alltagsbegleitende Unterstützung für pflegebedürftige Menschen: Haushaltshilfe, Begleitung, soziale Betreuung und Alltagsassistenz.

Die Leistungen werden über den Entlastungsbetrag
nach §45b SGB XI finanziert — 131 Euro monatlich pro pflegebedürftiger Person, unabhängig vom Pflegegrad.

Das bedeutet für dich als Gründer: Du arbeitest mit staatlich gesicherter Nachfrage. Die Pflegekasse zahlt direkt, Forderungsausfälle sind die Ausnahme.

Baden-Württemberg ist mit rund 11,5 Millionen Einwohnern das drittgrößte Bundesland Deutschlands. Die Bevölkerung ist überdurchschnittlich wohlhabend und der Anteil älterer Menschen wächst kontinuierlich — beides sind strukturelle Treiber für die Nachfrage nach ambulanter Seniorenbetreuung.

Besonders in den Ballungsräumen Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Heilbronn, Ulm und Konstanz ist die Nachfrage nach qualifizierter Alltagsbegleitung hoch. Gleichzeitig bestehen in ländlichen Regionen wie dem Schwarzwald, der Schwäbischen Alb, dem Bodenseekreis oder Oberschwaben erhebliche Versorgungslücken — mit entsprechend wenig Wettbewerb für neue Anbieter.

Das Heinzelmännchen-System ist bereits mit einem aktiven Standort in Rheinfelden (Baden) im Südwesten des Landes vertreten. Für Gründungsinteressierte aus anderen Regionen Baden-Württembergs stehen attraktive Gebiete ohne bestehende Systempartner zur Verfügung.

Betreuungsdienst gründen_ Entwicklung der Pflegebedürftigen

Rechtsgrundlage: Die UntAngV RP Rheinland-Pfalz

Wichtig zu wissen:
Sonderfall in Bayern

Rheinland-Pfalz regelt die Anerkennung von Betreuungsdiensten über die Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (UntAngV RP). Sie gilt seit dem 1. Januar 2017 und wurde zuletzt am 2. Oktober 2020 aktualisiert. Die UntAngV RP setzt die Bundesvorgaben aus § 45a SGB XI auf Landesebene um.

Ab dem 1. Februar 2026 gelten zudem neue Anforderungen: Mindestens 50 % der Schulungszeit muss in direkter Live-Interaktion mit einer Fachkraft stattfinden.

Der vollständige Gesetzestext ist beim Landesrecht Rheinland-Pfalz abrufbar.

Zuständige Behörde: Die ADD in Trier

Anders als in NRW, wo die Kreise und kreisfreien Städte zuständig sind, gibt es in Rheinland-Pfalz eine zentrale Anerkennungsbehörde: die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit Hauptsitz in Trier. Der Antrag wird landesweit bei dieser einen Behörde eingereicht.

Ein weiterer Vorteil in Rheinland-Pfalz: Die Anerkennung ist kostenlos und dauert bei vollständigen Unterlagen nur 1 bis 2 Wochen.

Besonderheit: Bei Antragstellung ist zusätzlich eine Stellungnahme der zuständigen Stadt bzw. des Landkreises durch die regionale Pflegestrukturplanung vorzulegen.

Kostenlose Beratung und Unterstützung für Antragsteller bietet die Servicestelle des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). lsjv.rlp.de

Voraussetzungen für die Anerkennung

Gewerbeanmeldung

Vor dem Anerkennungsantrag steht die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt. Ambulante Betreuungsdienste nach § 45a SGB XI sind umsatzsteuerbefreit.

Qualifizierung

In Rheinland-Pfalz gelten folgende Qualifizierungsanforderungen:

Für Einzelpersonen: entweder selbst als Fachkraft nach der UntAngV RP qualifiziert sein, oder eine Qualifizierung von mindestens 160 Unterrichtsstunden als Betreuungskraft nach § 53c SGB XI nachweisen und mit einer Fachkraft kooperieren.

Für Träger mit Helfern: Eine namentlich benannte Fachkraft muss vorhanden sein. Alle weiteren helfenden Personen benötigen eine Basisqualifizierung von 30 Stunden.

Ab 1. Februar 2026 gilt zusätzlich: Mindestens 50 % der Schulungszeit muss in direkter Live-Interaktion mit einer Fachkraft stattfinden.

Fachkraft-Kooperation

Wenn du selbst keine anerkannte Pflegefachkraft bist, benötigst du einen schriftlichen Kooperationsvertrag. Der Vertrag ist formlos, muss aber Name, Berufsbezeichnung und eigenhändige Unterschrift der Fachkraft enthalten. Anerkannte Qualifikationen:
- Pflegefachkräfte, Altenpfleger:innen
- Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen
- Pädagog:innen, Erzieher:innen
- Ergo-, Physio- oder Sprachtherapeut:innen
- Hauswirtschafter:innen

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Der Anerkennungsprozess Schritt für Schritt

Schritt 1 — Servicestelle LSJV kontaktieren

Schritt 2 — Stellungnahme des Landkreises einholen

Vor der Antragstellung ist eine Stellungnahme der zuständigen Stadt bzw. des Landkreises durch die regionale Pflegestrukturplanung einzuholen. Diese wird dem Antrag beigelegt.

Schritt 3: Unterlagen einreichen

Unterlage | Hinweis
Antrag auf Anerkennung (UntAngV RP) | Bei der ADD Trier
Qualitätskonzept | Beschreibung Leistung und Qualitätssicherung
Qualifikationsnachweis Fachkraft | Berufsabschluss-Zertifikat
Kooperationsvertrag Fachkraft | Formlos, mit Unterschrift
Stellungnahme Stadt/Landkreis | Regionale Pflegestrukturplanung
Gewerbeanmeldung | Kopie
Betriebshaftpflicht-Nachweis | Alle Personen abgedeckt
Führungszeugnis | Nicht älter als 3 Monate

Schritt 4 — IK-Nummer beantragen

Finanzierung über den Entlastungsbetrag

Anerkannte Betreuungsdienste rechnen ihre Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ab. Dieser beträgt seit Januar 2025 131 Euro monatlich und steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege zur Verfügung. Das entspricht 1.572 Euro im Jahr.

Die konkreten Stundensätze werden regional zwischen Anbieter und Pflegekassen vereinbart. Eine Preisobergrenze gilt: Die Vergütung darf die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht überschreiten.
Die USTA-BW hat dazu eine offizielle Empfehlung veröffentlicht.

Heinzelmännchen: Erfahrung aus NRW, Unterstützung in ganz Deutschland

Das Heinzelmännchen Franchise-System hat seinen Firmensitz in NRW — mit eigenen Betriebsstandorten in Leverkusen und Düsseldorf. Das Betriebskonzept ist direkt auf § 45a SGB XI ausgerichtet und hat sich in der Praxis bewährt. Gründungsinteressierte in Rheinland-Pfalz erhalten vollständige Unterstützung beim Anerkennungsprozess nach UntAngV RP.

Betreuungsdienst Gründen mit Unterstützung →

Vergütungssätze Betreuung Rheinland-Pfalz 2026

Vergütungssätze Betreuung NRW 2026

Quelle: ADD Rheinland-Pfalz, Höchstpreise gültig ab 19. Februar 2026.

Vergütungssätze Rheinland Pfalz 2026

Diese Vergütungssätze sind die Grundlage — was daraus werden kann, zeigt die Praxis. Franchisepartner bei Heinzelmännchen erreichen auf Basis von ca. 10 Neukunden pro Monat bereits im sechsten Monat den Break-even. Ab Monat 12 arbeiten sie mit einem eingespielten Team von 6 bis 7 Mitarbeitenden.

Wichtige Anlaufstellen in Rheinland-Pfalz

Stelle

Funktion

Kontakt

ADD Trier

Zentrale Anerkennungsbehörde

LSJV

Servicestelle, kostenlose Beratung

MASTD

Sozial
ministerium
BW



Landesministerium, UntAngV RP

Landesbehörde,
UstA-VO


Landkreis/Stadt

Düssel-dorf

Stellungnahme Pflegestrukturplanung

Je nach Wohnort

Regionale Pflegestruktur in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ist in 24 Landkreise und 12 kreisfreie Städte gegliedert. Die Stellungnahme zur Pflegestrukturplanung holst du beim jeweils zuständigen Kreis oder der Stadt vor Ort ein. Die Servicestelle des LSJV nennt dir auf Anfrage die passende Ansprechperson in deiner Region.

LSJV Servicestelle kontaktieren

Förderung in Rheinland-Pfalz: Diese Programme nutzt du

Rheinland-Pfalz bietet Gründern im Sozialbereich gezielte Unterstützung:

Förderung durch ADD und LSJV: Angebote zur Unterstützung im Alltag sind förderfähig, wenn sie durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden und auf Dauer angelegt sind. Die Förderung erfolgt zu gleichen Teilen vom Land und den Verbänden der Pflegekassen.

AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein): Für Gründer, die zuvor arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet waren.

Beratungsprogramm Wirtschaft RLP: Geförderte Gründerberatung über IHK und regionale Wirtschaftsförderung.

Mehr Informationen: mastd.rlp.de

Noch offene Fragen?

Viele Fragen lassen sich auf einer Website nicht vollständig beantworten. Gerade wenn es um Themen wie Quereinstieg, Finanzierung oder Förderungen geht. Ich nehme mir gerne die Zeit für ein persönliches Gespräch mit dir. Unverbindlich, in deinem Tempo.

Kosten und Investition: Was auf dich zukommt

Die Behördenkosten für Gewerbeanmeldung, Führungszeugnis, Qualifizierung und Betriebshaftpflicht sind überschaubar. Der eigentliche Investitionsbedarf hängt davon ab, welchen Weg du gehst.

Wer eigenständig startet, investiert zunächst wenig Geld — aber viel Zeit. Leistungskonzept, Helfer-Recruiting, Kassenabrechnung, Marketing und Kundenstamm müssen von Grund auf aufgebaut werden.

Wer mit einem etablierten Franchise-System startet, zahlt eine Einstiegsinvestition und erhält dafür ein vollständiges, erprobtes Betriebskonzept, sofortigen Markenzugang, Schulungen und ein Marketing-System, das bereits funktioniert.

Selbständig machen mit Betreuungsdienst

Die Behördenkosten für Gewerbeanmeldung, Führungszeugnis, Basisqualifizierung und Betriebshaftpflicht sind überschaubar. Der eigentliche Investitionsbedarf hängt davon ab, welchen Weg du gehst.

Wer eigenständig startet, investiert zunächst wenig Geld — aber viel Zeit. Leistungskonzept, Helfer-Recruiting, Kassenabrechnung, Marketing und Kundenstamm müssen von Grund auf aufgebaut werden.

Wer mit einem etablierten Franchise-System startet, zahlt eine Einstiegsinvestition und erhält dafür ein vollständiges, erprobtes Betriebskonzept, sofortigen Markenzugang, Schulungen und ein Marketing-System, das bereits funktioniert.

Das Heinzelmännchen Franchise-System hat seinen Firmensitz in NRW — mit eigenen Betriebsstandorten in Leverkusen und Düsseldorf und einem Betriebskonzept, das direkt auf §45a SGB XI ausgerichtet ist.

Betreuungsdienst als Franchise-Partner gründen →

Selbstständig oder Franchise?

Eigenständige Gründung: Volle Freiheit, aber langer Aufbau. Alles muss von Grund auf entwickelt werden.

Franchise-System: Einstiegsinvestition, dafür sofortiger Start mit erprobtem Konzept. Break-even typischerweise ab Monat 6, ab Monat 12 mit eingespieltem Team von 6 bis 7 Mitarbeitenden.

Fazit

Einen Betreuungsdienst in Rheinland-Pfalz zu gründen ist besonders unkompliziert: Eine zentrale Behörde, keine Antragsgebühren und eine Bearbeitungszeit von nur 1 bis 2 Wochen. Die UntAngV RP schafft klare Rahmenbedingungen. Als wachsendes Bundesland mit ländlichen Versorgungslücken in der Eifel, im Hunsrück, im Westerwald und in der Pfalz bietet Rheinland-Pfalz attraktive Marktchancen für neue Anbieter.

Du willst den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? Informiere dich jetzt über das Heinzelmännchen Franchise-System und finde heraus, ob ein Franchise-Standort in Rheinland-Pfalz der richtige Weg für dich ist.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen (FAQ)

Welches Gesetz gilt für Betreuungsdienste in Rheinland-Pfalz?

Die Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (UntAngV RP) vom 12. Juli 2017, zuletzt geändert am 2. Oktober 2020, in Verbindung mit § 45a SGB XI auf Bundesebene.

Brauche ich eine Pflegeausbildung um einen Betreuungsdienst zu gründen?

Nein. Du benötigst eine Qualifizierung von mindestens 160 Stunden als Betreuungskraft und einen Kooperationsvertrag mit einer Fachkraft. Eine eigene Pflegeausbildung ist nicht erforderlich.

Was kostet die Anerkennung in Rheinland-Pfalz?

Keine Gebühren. Bei vollständig eingereichten Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit nur 1 bis 2 Wochen — damit ist Rheinland-Pfalz eines der schnellsten Bundesländer beim Anerkennungsprozess.

Wie viel kann ich als Betreuungsdienst abrechnen?

Mit einem kleinen Team von 3 bis 5 Helfer:innen sind Jahresumsätze zwischen 80.000 und 200.000 Euro realistisch. Als Heinzelmännchen Franchise-Partner erreichen Standorte ab Monat 6 den Break-even, ab Monat 12 rund 46.000 Euro Umsatz pro Monat.

Alle Infos zu den Umsatzmöglichkeiten:
Betreuungsdienst gründen

Offizielle Quellen:

ADD Rheinland-Pfalz — Anerkennung Unterstützungsangebote
UntAngV RP — Landesverordnung Rheinland-Pfalz (Gesetzestext)
LSJV — Servicestelle Angebote zur Unterstützung im Alltag
MASTD — Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung RLP

Offizielle Quellen:

ADD Rheinland-Pfalz — Anerkennung Unterstützungsangebote
UntAngV RP — Landesverordnung Rheinland-Pfalz (Gesetzestext)
LSJV — Servicestelle Angebote zur Unterstützung im Alltag
MASTD — Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung RLP

Aleksandar Zeba

Head of Marketing

SEO-Experte und Franchise-Berater mit Fokus auf Seniorenbetreuung und lokales Marketing.

Der Nummer 1 Anbieter für Betreuungsdienste im Franchisesystem.

Kontakt

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