Betreuungsdienst gründen in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anerkennung, Voraussetzungen und Kosten 2026

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26. Juni 2026

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7 Min. Lesezeit

Betreuungsdienst gründen Nordrhein-westfalen
Betreuungsdienst gründen Nordrhein-westfalen
Betreuungsdienst gründen Nordrhein-westfalen

Das Wichtigste in Kürze:

✓ Für die Gründung benötigst du eine Gewerbeanmeldung und die Anerkennung nach § 45a SGB XI bei deinem zuständigen Kreis oder deiner kreisfreien Stadt

✓ Die rechtliche Grundlage in NRW ist die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO), aktuelle Fassung vom 19.02.2026

✓ Anträge werden digital über das Portal pfaduia.nrw.de eingereicht — verlinke pfaduia.nrw.de mit https://pfaduia.nrw.de

✓ Vergütungssatz 2026: bis zu 39,50 € pro Stunde für Einzelbetreuung

✓ NRW bietet 14 regionale Beratungsstellen, die dich kostenlos durch den Anerkennungsprozess begleiten

✓ Das Franchise-System Heinzelmännchen hat seinen Sitz in NRW und kennt den Markt aus erster Hand

Betreuungsdienst in Nordrhein-Westfalen gründen.
Was du wissen musst

Ein Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI erbringt alltagsbegleitende Unterstützung für pflegebedürftige Menschen. Darunter:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, soziale Betreuung und Demenzbetreuung. Die Leistungen werden zu einem Teil über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanziert. 131 Euro monatlich pro pflegebedürftiger Person, unabhängig vom Pflegegrad. Dann die Verhinderungspflege (flexibler gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 Euro). Ein Teil der Leitungen wird oft auch selbst getragen von den Kunden und Angehörigen.

Das bedeutet für dich als Gründer: Du arbeitest mit staatlich gesicherter Nachfrage. Die Pflegekasse zahlt direkt, Forderungsausfälle sind die Ausnahme.
In NRW, dem bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands mit ca. 18 Millionen Einwohnern, ist das Marktpotenzial entsprechend groß.

Besonders in den Ballungsräumen Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn und Münster ist die Nachfrage nach ambulanter Seniorenbetreuung strukturell höher als das Angebot. Gleichzeitig gibt es in ländlichen Regionen wie dem Sauerland, dem Münsterland oder Ostwestfalen-Lippe erhebliche Versorgungslücken.

Ein Betreuungsdienst nach §45a SGB XI erbringt alltagsbegleitende Unterstützung für pflegebedürftige Menschen: Haushaltshilfe, Begleitung, soziale Betreuung und Alltagsassistenz.

Die Leistungen werden über den Entlastungsbetrag
nach §45b SGB XI finanziert — 131 Euro monatlich pro pflegebedürftiger Person, unabhängig vom Pflegegrad.

Das bedeutet für dich als Gründer: Du arbeitest mit staatlich gesicherter Nachfrage. Die Pflegekasse zahlt direkt, Forderungsausfälle sind die Ausnahme.

Baden-Württemberg ist mit rund 11,5 Millionen Einwohnern das drittgrößte Bundesland Deutschlands. Die Bevölkerung ist überdurchschnittlich wohlhabend und der Anteil älterer Menschen wächst kontinuierlich — beides sind strukturelle Treiber für die Nachfrage nach ambulanter Seniorenbetreuung.

Besonders in den Ballungsräumen Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Heilbronn, Ulm und Konstanz ist die Nachfrage nach qualifizierter Alltagsbegleitung hoch. Gleichzeitig bestehen in ländlichen Regionen wie dem Schwarzwald, der Schwäbischen Alb, dem Bodenseekreis oder Oberschwaben erhebliche Versorgungslücken — mit entsprechend wenig Wettbewerb für neue Anbieter.

Das Heinzelmännchen-System ist bereits mit einem aktiven Standort in Rheinfelden (Baden) im Südwesten des Landes vertreten. Für Gründungsinteressierte aus anderen Regionen Baden-Württembergs stehen attraktive Gebiete ohne bestehende Systempartner zur Verfügung.

Betreuungsdienst gründen_ Entwicklung der Pflegebedürftigen

Rechtsgrundlage: Die AnFöVO Nordrhein-Westfalen

Wichtig zu wissen:
Sonderfall in Bayern

NRW regelt die Anerkennung von Betreuungsdiensten über die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO). Sie ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft und wurde zuletzt am 19. Februar 2026 aktualisiert. Die AnFöVO legt fest, welche Qualifikationen erforderlich sind, wie der Anerkennungsprozess abläuft und wie die Vergütung geregelt wird.

Der vollständige Gesetzestext ist beim Landesrecht NRW abrufbar.

Zuständige Behörde: Kreis oder kreisfreie Stadt

In NRW liegt die Anerkennungszuständigkeit bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Der Antrag wird nicht bei einer zentralen Landesbehörde gestellt, sondern bei der Kommune, in der der Betreuungsdienst seinen Sitz und seinen Tätigkeitsbereich hat.

Der gesamte Prozess läuft digital über das Portal pfaduia.nrw.de.

Zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Anerkennung: Die 14 Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz begleiten Gründer kostenlos durch den gesamten Prozess.

Voraussetzungen für die Anerkennung

Basisqualifizierung

In NRW sind mindestens 40 Unterrichtsstunden Basisqualifizierung Pflicht. Die Inhalte umfassen:
- Krankheits- und Behinderungsbilder
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Erste Hilfe und Notfallmanagement
- Betreuungs- und Unterstützungsmethoden

Für reine Haushaltsdienstleistungen reichen 30 Stunden. Die Qualifizierung sollte innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsstart abgeschlossen sein.

Fachkraft-Kooperation

Wenn du selbst keine anerkannte Pflegefachkraft bist, benötigst du einen schriftlichen Kooperationsvertrag mit einer Fachkraft. Anerkannte Qualifikationen in NRW:
- Pflegefachkräfte, Altenpfleger:innen
- Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen
- Pädagog:innen, Erzieher:innen
- Ergo-, Physio- oder Sprachtherapeut:innen
- Hauswirtschafter:innen

Die Kooperation muss so gestaltet sein, dass bei Gruppenangeboten eine fachliche Anwesenheit vor Ort sichergestellt ist. Telefonische Erreichbarkeit allein reicht in NRW nicht aus.

Konzept und Organisationsanforderungen

Der Anerkennungsantrag umfasst ein vollständiges Konzept mit folgenden Pflichtbestandteilen:

  • Zielgruppe und Angebotsinhalt

  • Öffnungszeiten und Regelmäßigkeit der Leistungserbringung

  • Nachweis der Fachkraft und ihrer Qualifikation

  • Qualitätssicherungsmaßnahmen

  • Versicherungsschutz für Betreuungskräfte

  • Gebührenordnung

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Der Anerkennungsprozess Schritt für Schritt

Schritt 1 — Regionalbüro kontaktieren

Schritt 2 — Antrag digital einreichen

In NRW läuft der gesamte Anerkennungsprozess über das digitale Portal pfaduia.nrw.de. Zuständig ist dein lokaler Kreis oder deine kreisfreie Stadt.

Schritt 3: Unterlagen einreichen

Unterlage | Hinweis
Antrag auf Anerkennung (AnFöVO) | Über pfaduia.nrw.de
Leistungs- und Qualitätskonzept | Individuelle Ausarbeitung
Nachweise Basisqualifizierung | 40 UE (oder 30 UE bei Haushalt)
Kooperationsvertrag Fachkraft | inkl. Qualifikationsnachweis
Gewerbeanmeldung | Kopie
Betriebshaftpflicht-Nachweis | alle Personen abgedeckt
Führungszeugnis | nicht älter als 3 Monate

Schritt 4 — IK-Nummer beantragen

Finanzierung über den Entlastungsbetrag

Anerkannte Betreuungsdienste rechnen ihre Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ab. Dieser beträgt seit Januar 2025 131 Euro monatlich und steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege zur Verfügung. Das entspricht 1.572 Euro im Jahr.

Die konkreten Stundensätze werden regional zwischen Anbieter und Pflegekassen vereinbart. Eine Preisobergrenze gilt: Die Vergütung darf die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht überschreiten.
Die USTA-BW hat dazu eine offizielle Empfehlung veröffentlicht.

Heinzelmännchen: Zuhause in NRW

Das Heinzelmännchen Franchise-System hat seinen Firmensitz in NRW mit eigenen Betriebsstandorten in Leverkusen und Düsseldorf und einem Betriebskonzept, das direkt auf § 45a SGB XI ausgerichtet ist. Gründungsinteressierte profitieren davon, dass das System den NRW-Markt aus eigener Betriebspraxis kennt.

Betreuungsdienst als Franchise-Partner gründen →

Vergütungssätze Betreuung Nordrhein-Westfalen 2026

Vergütungssätze Betreuung NRW 2026

Quelle: Landesrahmenvertrag NRW nach § 45a SGB XI, gültig ab 01.01.2026.

Leistung

je Stunde/Tag

je Stunde/Tag

Einzelbetreuung

bis zu 39,50 € / Stunde

Betreuungsgruppe (ganztägig)

bis zu 108,00 € / Tag

Betreuungsgruppe (stundenweise)

bis zu 22,00 € / Stunde

Diese Vergütungssätze sind die Grundlage — was daraus werden kann, zeigt die Praxis. Franchisepartner bei Heinzelmännchen erreichen auf Basis von ca. 10 Neukunden pro Monat bereits im sechsten Monat den Break-even. Ab Monat 12 arbeiten sie mit einem eingespielten Team von 6 bis 7 Mitarbeitenden.

Wichtige Anlaufstellen in Nordrhein-Westfalen

Stelle

Funktion

Kontakt

MAGS NRW

Landesministerium, AnFöVO

Regionalbüros APD

14 kostenlose Beratungsstellen

PfAD.uia

Sozial
ministerium
BW



Digitales Antragsportal NRW

Landesbehörde,
UstA-VO


Kreis / kreisfreie Stadt

Düssel-dorf

Zuständige Anerkennungsstelle

Je nach Wohnort

Die 14 Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz in NRW

Je nach Standort ist eine andere Beratungsstelle für dich zuständig:

Region | Standort | Telefon | E-Mail

Aachen/Eifel | Alsdorf | 02404 9032780 | alterpflege.aacheneifel@verbraucherzentrale.nrw

Bergisches Land | Solingen | 0212 2336552 | bergisches.land@rb-apd.de

Dortmund | Dortmund | 0231 5025694 |
dortmund@rb-apd.de

Düsseldorf | Düsseldorf | 0211 8922228 |
duesseldorf@rb-apd.de

Köln/südl. Rheinland | Köln | 02203 3589510 |
region-koeln@rb-apd.de

Münster | Münster | 0251 9816892340 | regionalbuero-muenster@rb-apd.de

Münsterland | Ahlen | — | muensterland@rb-apd.de

Niederrhein | Dinslaken | 02064 4771155 |
rb-niederrhein@caritas-wesel.de

Ostwestfalen-Lippe | Bielefeld | 0521 9216456 |
owl@rb-apd.de

Ruhr | Bochum | 0234 79631513 | ruhr@rb-apd.de

Südwestfalen | Siegen | 0271 234178149 | suedwestfalen@rb-apd.de

Westl. Ruhrgebiet | Duisburg | 0203 2982016 |
info-du@rb-apd.de

Noch offene Fragen?

Viele Fragen lassen sich auf einer Website nicht vollständig beantworten. Gerade wenn es um Themen wie Quereinstieg, Finanzierung oder Förderungen geht. Ich nehme mir gerne die Zeit für ein persönliches Gespräch mit dir. Unverbindlich, in deinem Tempo.

Kosten und Investition: Was auf dich zukommt

Die Behördenkosten für Gewerbeanmeldung, Führungszeugnis, Basisqualifizierung und Betriebshaftpflicht sind überschaubar. Der eigentliche Investitionsbedarf hängt davon ab, welchen Weg du gehst.

Wer eigenständig startet, investiert zunächst wenig Geld — aber viel Zeit. Leistungskonzept, Helfer-Recruiting, Kassenabrechnung, Marketing und Kundenstamm müssen von Grund auf aufgebaut werden.

Wer mit einem etablierten Franchise-System startet, zahlt eine Einstiegsinvestition und erhält dafür ein vollständiges, erprobtes Betriebskonzept, sofortigen Markenzugang, Schulungen und ein Marketing-System, das bereits funktioniert.

Betreuungsdienst als Franchise-Partner gründen →

Die Behördenkosten für Gewerbeanmeldung, Führungszeugnis, Basisqualifizierung und Betriebshaftpflicht sind überschaubar. Der eigentliche Investitionsbedarf hängt davon ab, welchen Weg du gehst.

Wer eigenständig startet, investiert zunächst wenig Geld — aber viel Zeit. Leistungskonzept, Helfer-Recruiting, Kassenabrechnung, Marketing und Kundenstamm müssen von Grund auf aufgebaut werden.

Wer mit einem etablierten Franchise-System startet, zahlt eine Einstiegsinvestition und erhält dafür ein vollständiges, erprobtes Betriebskonzept, sofortigen Markenzugang, Schulungen und ein Marketing-System, das bereits funktioniert.

Das Heinzelmännchen Franchise-System hat seinen Firmensitz in NRW — mit eigenen Betriebsstandorten in Leverkusen und Düsseldorf und einem Betriebskonzept, das direkt auf §45a SGB XI ausgerichtet ist.

Betreuungsdienst als Franchise-Partner gründen →

Selbstständig oder Franchise?

Eigenständige Gründung: Volle Freiheit, aber langer Aufbau. Alles muss von Grund auf entwickelt werden.

Franchise-System: Einstiegsinvestition, dafür sofortiger Start mit erprobtem Konzept. Break-even typischerweise ab Monat 6, ab Monat 12 mit eingespieltem Team von 6 bis 7 Mitarbeitenden.

Fazit

Einen Betreuungsdienst in NRW zu gründen ist klar strukturiert und gut unterstützt. Die AnFöVO schafft einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, das digitale Antragsportal vereinfacht den Prozess, und die 14 Regionalbüros begleiten dich kostenlos. Als bevölkerungsreichstes Bundesland bietet NRW gleichzeitig den größten Einzelmarkt für ambulante Seniorenbetreuung in Deutschland.

Du willst den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? Informiere dich jetzt über das Heinzelmännchen Franchise-System und finde heraus, ob ein Franchise-Standort in NRW der richtige Weg für dich ist.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen (FAQ)

Welches Gesetz gilt für Betreuungsdienste in NRW?

Die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) vom 19. Februar 2026 in Verbindung mit § 45a SGB XI auf Bundesebene.

Brauche ich eine Pflegeausbildung um einen Betreuungsdienst zu gründen?

Nein. Du benötigst die Basisqualifizierung (40 Unterrichtsstunden) und einen Kooperationsvertrag mit einer qualifizierten Fachkraft. Eine eigene Pflegeausbildung ist nicht erforderlich.

Wie viel kann ich als Betreuungsdienst abrechnen?

Mit einem kleinen Team von 3 bis 5 Helfer:innen sind Jahresumsätze zwischen 150.000 und 250.000 Euro realistisch.

Als Heinzelmännchen Franchise-Partner erreichen Standorte ab Monat 6 den Break-even, ab Monat 12 rund 46.000 Euro Umsatz pro Monat.

Was unterscheidet NRW von Bayern beim Anerkennungsprozess?

In NRW läuft alles digital über pfaduia.nrw.de und die Zuständigkeit liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Bayern hat ein zentralisiertes System mit regionalen Fachstellen. Die Vergütungssätze unterscheiden sich ebenfalls: Bayern zahlt bis zu 53,04 € pro Stunde für Alltags- und Pflegebegleitung, NRW bis zu 39,50 € für Einzelbetreuung.

Betreuungsdienst Gründen Bayern

Aleksandar Zeba

Head of Marketing

SEO-Experte und Franchise-Berater mit Fokus auf Seniorenbetreuung und lokales Marketing.

Der Nummer 1 Anbieter für Betreuungsdienste im Franchisesystem.

Kontakt

info@heinzelmaennchen.de

+49 214 32297772

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