
Betreuungsdienst gründen in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anerkennung, Voraussetzungen und Kosten 2026
Das Wichtigste in Kürze:
✓ Für die Gründung benötigst du eine Gewerbeanmeldung und die Anerkennung nach § 45a SGB XI bei deinem zuständigen Kreis oder deiner kreisfreien Stadt
✓ Die rechtliche Grundlage in NRW ist die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO), aktuelle Fassung vom 19.02.2026
✓ Anträge werden digital über das Portal pfaduia.nrw.de eingereicht — verlinke pfaduia.nrw.de mit https://pfaduia.nrw.de
✓ Vergütungssatz 2026: bis zu 39,50 € pro Stunde für Einzelbetreuung
✓ NRW bietet 14 regionale Beratungsstellen, die dich kostenlos durch den Anerkennungsprozess begleiten
✓ Das Franchise-System Heinzelmännchen hat seinen Sitz in NRW und kennt den Markt aus erster Hand
Betreuungsdienst in Nordrhein-Westfalen gründen.
Was du wissen musst

NRW regelt die Anerkennung von Betreuungsdiensten über die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO). Sie ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft und wurde zuletzt am 19. Februar 2026 aktualisiert. Die AnFöVO legt fest, welche Qualifikationen erforderlich sind, wie der Anerkennungsprozess abläuft und wie die Vergütung geregelt wird.
Der vollständige Gesetzestext ist beim Landesrecht NRW abrufbar.
Zuständige Behörde: Kreis oder kreisfreie Stadt
In NRW liegt die Anerkennungszuständigkeit bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Der Antrag wird nicht bei einer zentralen Landesbehörde gestellt, sondern bei der Kommune, in der der Betreuungsdienst seinen Sitz und seinen Tätigkeitsbereich hat.
Der gesamte Prozess läuft digital über das Portal pfaduia.nrw.de.
Zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Anerkennung: Die 14 Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz begleiten Gründer kostenlos durch den gesamten Prozess.
Voraussetzungen für die Anerkennung
Basisqualifizierung
In NRW sind mindestens 40 Unterrichtsstunden Basisqualifizierung Pflicht. Die Inhalte umfassen:
- Krankheits- und Behinderungsbilder
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Erste Hilfe und Notfallmanagement
- Betreuungs- und Unterstützungsmethoden
Für reine Haushaltsdienstleistungen reichen 30 Stunden. Die Qualifizierung sollte innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsstart abgeschlossen sein.
Fachkraft-Kooperation
Wenn du selbst keine anerkannte Pflegefachkraft bist, benötigst du einen schriftlichen Kooperationsvertrag mit einer Fachkraft. Anerkannte Qualifikationen in NRW:
- Pflegefachkräfte, Altenpfleger:innen
- Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen
- Pädagog:innen, Erzieher:innen
- Ergo-, Physio- oder Sprachtherapeut:innen
- Hauswirtschafter:innen
Die Kooperation muss so gestaltet sein, dass bei Gruppenangeboten eine fachliche Anwesenheit vor Ort sichergestellt ist. Telefonische Erreichbarkeit allein reicht in NRW nicht aus.
Konzept und Organisationsanforderungen
Der Anerkennungsantrag umfasst ein vollständiges Konzept mit folgenden Pflichtbestandteilen:
Zielgruppe und Angebotsinhalt
Öffnungszeiten und Regelmäßigkeit der Leistungserbringung
Nachweis der Fachkraft und ihrer Qualifikation
Qualitätssicherungsmaßnahmen
Versicherungsschutz für Betreuungskräfte
Gebührenordnung
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Der Anerkennungsprozess Schritt für Schritt
Schritt 1 — Regionalbüro kontaktieren
Schritt 2 — Antrag digital einreichen
In NRW läuft der gesamte Anerkennungsprozess über das digitale Portal pfaduia.nrw.de. Zuständig ist dein lokaler Kreis oder deine kreisfreie Stadt.
Schritt 3: Unterlagen einreichen
Unterlage | Hinweis
Antrag auf Anerkennung (AnFöVO) | Über pfaduia.nrw.de
Leistungs- und Qualitätskonzept | Individuelle Ausarbeitung
Nachweise Basisqualifizierung | 40 UE (oder 30 UE bei Haushalt)
Kooperationsvertrag Fachkraft | inkl. Qualifikationsnachweis
Gewerbeanmeldung | Kopie
Betriebshaftpflicht-Nachweis | alle Personen abgedeckt
Führungszeugnis | nicht älter als 3 Monate
Schritt 4 — IK-Nummer beantragen
Finanzierung über den Entlastungsbetrag
Anerkannte Betreuungsdienste rechnen ihre Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ab. Dieser beträgt seit Januar 2025 131 Euro monatlich und steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege zur Verfügung. Das entspricht 1.572 Euro im Jahr.
Die konkreten Stundensätze werden regional zwischen Anbieter und Pflegekassen vereinbart. Eine Preisobergrenze gilt: Die Vergütung darf die Preise vergleichbarer Sachleistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht überschreiten.
Die USTA-BW hat dazu eine offizielle Empfehlung veröffentlicht.
Heinzelmännchen: Zuhause in NRW
Das Heinzelmännchen Franchise-System hat seinen Firmensitz in NRW mit eigenen Betriebsstandorten in Leverkusen und Düsseldorf und einem Betriebskonzept, das direkt auf § 45a SGB XI ausgerichtet ist. Gründungsinteressierte profitieren davon, dass das System den NRW-Markt aus eigener Betriebspraxis kennt.
Betreuungsdienst als Franchise-Partner gründen →
Vergütungssätze Betreuung Nordrhein-Westfalen 2026

Quelle: Landesrahmenvertrag NRW nach § 45a SGB XI, gültig ab 01.01.2026.
Leistung
Einzelbetreuung
bis zu 39,50 € / Stunde
Betreuungsgruppe (ganztägig)
bis zu 108,00 € / Tag
Betreuungsgruppe (stundenweise)
bis zu 22,00 € / Stunde

Diese Vergütungssätze sind die Grundlage — was daraus werden kann, zeigt die Praxis. Franchisepartner bei Heinzelmännchen erreichen auf Basis von ca. 10 Neukunden pro Monat bereits im sechsten Monat den Break-even. Ab Monat 12 arbeiten sie mit einem eingespielten Team von 6 bis 7 Mitarbeitenden.
Wichtige Anlaufstellen in Nordrhein-Westfalen
Stelle
Funktion
Kontakt
Zuständige Anerkennungsstelle
Je nach Wohnort
Die 14 Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz in NRW
Je nach Standort ist eine andere Beratungsstelle für dich zuständig:
Region | Standort | Telefon | E-Mail
Aachen/Eifel | Alsdorf | 02404 9032780 | alterpflege.aacheneifel@verbraucherzentrale.nrw
Bergisches Land | Solingen | 0212 2336552 | bergisches.land@rb-apd.de
Dortmund | Dortmund | 0231 5025694 |
dortmund@rb-apd.de
Düsseldorf | Düsseldorf | 0211 8922228 |
duesseldorf@rb-apd.de
Köln/südl. Rheinland | Köln | 02203 3589510 |
region-koeln@rb-apd.de
Münster | Münster | 0251 9816892340 | regionalbuero-muenster@rb-apd.de
Münsterland | Ahlen | — | muensterland@rb-apd.de
Niederrhein | Dinslaken | 02064 4771155 |
rb-niederrhein@caritas-wesel.de
Ostwestfalen-Lippe | Bielefeld | 0521 9216456 |
owl@rb-apd.de
Ruhr | Bochum | 0234 79631513 | ruhr@rb-apd.de
Südwestfalen | Siegen | 0271 234178149 | suedwestfalen@rb-apd.de
Westl. Ruhrgebiet | Duisburg | 0203 2982016 |
info-du@rb-apd.de
Förderung in NRW: Diese Programme nutzt du
NRW bietet Gründern im Sozialbereich besonders gute Förderbedingungen:
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW): Bis zu 6 Beratungstage für neue Gründer, EU-kofinanziert. Verfügbar über NRW.BANK und IHK.
Landesförderplan Alter und Pflege: Staatliches Förderprogramm speziell für Pflegedienstleister. Laufende Antragstellung ohne feste Fristen.
AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein): Für Gründer, die zuvor arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet waren.
Mehr Informationen: mags.nrw
Noch offene Fragen?
Viele Fragen lassen sich auf einer Website nicht vollständig beantworten. Gerade wenn es um Themen wie Quereinstieg, Finanzierung oder Förderungen geht. Ich nehme mir gerne die Zeit für ein persönliches Gespräch mit dir. Unverbindlich, in deinem Tempo.
Kosten und Investition: Was auf dich zukommt

Selbstständig oder Franchise?
Eigenständige Gründung: Volle Freiheit, aber langer Aufbau. Alles muss von Grund auf entwickelt werden.
Franchise-System: Einstiegsinvestition, dafür sofortiger Start mit erprobtem Konzept. Break-even typischerweise ab Monat 6, ab Monat 12 mit eingespieltem Team von 6 bis 7 Mitarbeitenden.
Fazit
Einen Betreuungsdienst in NRW zu gründen ist klar strukturiert und gut unterstützt. Die AnFöVO schafft einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, das digitale Antragsportal vereinfacht den Prozess, und die 14 Regionalbüros begleiten dich kostenlos. Als bevölkerungsreichstes Bundesland bietet NRW gleichzeitig den größten Einzelmarkt für ambulante Seniorenbetreuung in Deutschland.
Du willst den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? Informiere dich jetzt über das Heinzelmännchen Franchise-System und finde heraus, ob ein Franchise-Standort in NRW der richtige Weg für dich ist.
HÄUFIGE FRAGEN
Häufige Fragen (FAQ)
Welches Gesetz gilt für Betreuungsdienste in NRW?
Die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) vom 19. Februar 2026 in Verbindung mit § 45a SGB XI auf Bundesebene.
Wer ist zuständig für die Anerkennung?
Brauche ich eine Pflegeausbildung um einen Betreuungsdienst zu gründen?
Nein. Du benötigst die Basisqualifizierung (40 Unterrichtsstunden) und einen Kooperationsvertrag mit einer qualifizierten Fachkraft. Eine eigene Pflegeausbildung ist nicht erforderlich.
Wie viel kann ich als Betreuungsdienst abrechnen?
Mit einem kleinen Team von 3 bis 5 Helfer:innen sind Jahresumsätze zwischen 150.000 und 250.000 Euro realistisch.
Als Heinzelmännchen Franchise-Partner erreichen Standorte ab Monat 6 den Break-even, ab Monat 12 rund 46.000 Euro Umsatz pro Monat.
Was unterscheidet NRW von Bayern beim Anerkennungsprozess?
In NRW läuft alles digital über pfaduia.nrw.de und die Zuständigkeit liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Bayern hat ein zentralisiertes System mit regionalen Fachstellen. Die Vergütungssätze unterscheiden sich ebenfalls: Bayern zahlt bis zu 53,04 € pro Stunde für Alltags- und Pflegebegleitung, NRW bis zu 39,50 € für Einzelbetreuung.
Betreuungsdienst Gründen Bayern

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