Betreuungsdienst gründen Bayern: Der vollständige Leitfaden 2026

Aleksandar Zeba

·

27. Mai 2026

·

12 Min. Lesezeit

Inhaltsverzeichnis

1. Voraussetzungen

2. Kosten & Finanzierung

3. Standortwahl

4. Franchise vs. Eigenständig

5. Fazit

Das Wichtigste in Kürze:

✓ Für die Gründung benötigst du eine Gewerbeanmeldung und die staatliche Anerkennung nach §45a SGB XI beim Landesamt für Pflege Bayern (LfP)

✓ Ohne anerkannte Pflegefachkraft-Qualifikation brauchst du zwingend einen Kooperationsvertrag mit einer Fachkraft

✓ In Bayern gibt es 7 regionale Fachstellen für Demenz und Pflege, die den Anerkennungsprozess begleiten

✓ Vergütungssätze 2026: bis zu 53,04 € pro Stunde für Alltags- und Pflegebegleitung

✓ Das Franchise-System Heinzelmännchen bietet einen erprobten Einstieg mit vollem Betriebskonzept

Was ist ein Betreuungsdienst nach §45a SGB XI?

Ein Betreuungsdienst im Sinne des §45a SGB XI ist ein staatlich anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Menschen. Die Leistungen umfassen alltagsbegleitende Unterstützung, Hilfen bei der Haushaltsführung sowie Pflegebegleitung.

Das Besondere: Die Kosten werden direkt über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI abgerechnet. Jede pflegebedürftige Person erhält monatlich 131 Euro von der Pflegekasse — unabhängig vom Pflegegrad. Das bedeutet für dich als Gründer: staatlich gesicherte Zahlungen, kein Forderungsausfall.

Wichtig zu wissen - Sonderfall in Bayern

Bayern hat als erstes Bundesland ein eigenes Anerkennungssystem etabliert und gilt heute als Vorbild.
Gleichzeitig ist der Markt noch lange nicht gesättigt: Besonders in Städten wie München, Nürnberg, Augsburg, Ingolstadt, Regensburg, Würzburg, Erlangen und dem Münchner Umland ist die Nachfrage strukturell weit höher als das Angebot.
Das betrifft aber auch größtenteils ländliche Regionen.

Voraussetzungen für die Gründung in Bayern

Bayern stellt klare Anforderungen, die du vor der Anerkennung erfüllen musst. Hier sind die wichtigsten im Überblick:

Gewerbeanmeldung

Vor dem Anerkennungsantrag steht die Gewerbeanmeldung. Als Einzelunternehmer meldest du das Gewerbe beim zuständigen Ordnungsamt deiner Stadt an. Die Gebühr liegt in der Regel zwischen 20 und 65 Euro. Wichtig: Ambulante Betreuungsdienste nach §45a SGB XI sind in Bayern von der Umsatzsteuer befreit.

Qualifikation des Trägers

Du musst eine anerkannte Basisqualifizierung nachweisen.
In Bayern sind mindestens Modul 1 (Betreuung Pflegebedürftiger, 14 Unterrichtseinheiten) und Modul 2 (Kommunikation und Begleitung, 10 Unterrichtseinheiten) Pflicht.

Anbieter wie der AZAV-zertifizierte Lernstützpunkt Süd bieten diese Qualifizierung für rund 199 Euro vollständig online an.

Fachkraft-Pflicht

Da du als Betreiber wahrscheinlich selbst keine anerkannte Pflegefachkraft bist, verlangt Bayern eine Kooperationsvereinbarung mit einer Fachkraft. Diese Fachkraft begleitet dein Angebot fachlich, muss aber nicht täglich vor Ort sein. Anerkannte Qualifikationen sind unter anderem:

  • Altenpfleger:in, Gesundheits- und Krankenpfleger:in

  • Heilerziehungspfleger:in, Heilpädagog:in

  • Erzieher:in, Sozialpädagog:in, Psycholog:in

  • Gerontolog:in, Hauswirtschafter:in

Der Kooperationsvertrag wird dem Anerkennungsantrag beigelegt und ist Pflichtbestandteil der Unterlagen.

Betriebshaftpflicht und Unfallversicherung

Du benötigst eine Betriebshaftpflichtversicherung, die alle leistungserbringenden Personen abdeckt — einschließlich der Kooperationsfachkraft. Die Anmeldung bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) ist ebenfalls Pflicht und kostenlos.

Führungszeugnis

Du benötigst ein behördliches Führungszeugnis (Belegart O), erhältlich beim Bürgeramt. Kosten: rund 13 Euro.

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Der Anerkennungsprozess Schritt für Schritt

Der Weg zur staatlichen Anerkennung in Bayern läuft über das Landesamt für Pflege (LfP) und die jeweilige regionale Fachstelle für Demenz und Pflege.

Schritt 1: Fachstelle kontaktieren

Kontaktiere zuerst die für deinen Regierungsbezirk zuständige Fachstelle. Die Fachstellen begleiten dich beim Ausfüllen der Unterlagen und geben eine Vorabeinschätzung. In Bayern gibt es sieben regionale Fachstellen (siehe Kapitel unten).

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen

Die vollständige Unterlagenliste für den Anerkennungsantrag:

Unterlage

Hinweis

Anerkennungsantrag (Vordruck LfP Bayern)

Download auf lfp.bayern.de

Konzept zur Qualitätssicherung

Individuelle Ausarbeitung, Vorlage empfohlen

Anlage 3 — Helferliste

Alle nicht-ehrenamtlichen Helfer:innen

Anlage 5 — Datenerhebung

Statistik-Formular LfP

Gewerbeanmeldung

Kopie

Qualifikationsnachweis Träger

Zertifikat Basisqualifizierung Modul 1+2

Qualifikationsnachweis Fachkraft

inkl. unterzeichnetem Kooperationsvertrag

Betriebshaftpflicht-Nachweis

Police, alle Personen abgedeckt

BGW-Anmeldebestätigung

Unfallversicherungsnachweis

Schritt 3: Antrag einreichen

Der Antrag wird über die regionale Fachstelle eingereicht, die ihn dann an das LfP Bayern weiterleitet. Digitale Einreichung per E-Mail ist möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen.

Schritt 4: Anerkennung und IK-Nummer

Nach der Anerkennung beantragst du das Institutionskennzeichen (IK) bei der ARGE IK (dguv.de/arge-ik). Das IK ist Pflicht für die Abrechnung mit den Pflegekassen. Offizielle Formulare zum Download beim LfP Bayern: Anerkennungsantrag, Anlage 5 Datenerhebung, Anlage 3 Helferliste.

Betreuungsdienst gründen_ Entwicklung der Pflegebedürftigen

Je nach Standort ist die für dich zuständige Fachstelle eine andere. Hier alle sieben im Überblick:

Vergütungssätze Betreuung Bayern 2026

Bayern hat zum 1. Januar 2026 neue Vergütungssätze für anerkannte Betreuungsdienste eingeführt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Pflegekassen.

Leistung

je Stunde

je 5 Minuten

Hilfen bei der Haushaltsführung

40,56 €

Alltags- und Pflegebegleitung

53,04 €

Anfahrtspauschale

7,96 €

Diese Vergütungssätze sind die Grundlage — was daraus werden kann, zeigt die Praxis. Franchisepartner bei Heinzelmännchen erreichen auf Basis von ca. 10 Neukunden pro Monat bereits im sechsten Monat den Break-even. Ab Monat 12 arbeiten sie mit einem eingespielten Team von 6 bis 7 Mitarbeitenden.

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Die 7 regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern

Je nach Standort ist die für dich zuständige Fachstelle eine andere. Hier alle sieben im Überblick:

Region

Adresse

Kontakt

Mittelfranken

Danziger Straße 5

91522 Ansbach

0981/4664-202-10

Niederbayern

Neustadt 464-465

84028 Landshut

0871-96367-156

Oberbayern

Kreillerstraße 24

81673 München

089/43 66 96 51

Oberfranken

Ludwigstraße 23

96052 Bamberg

0951-85 512

Oberpfalz

Nelkenstraße 4

92237 Sulzbach-Rosenberg

09661-8999315

Schwaben

Rottachstraße 11

87435 Kempten

0831-2523 9701

Unterfranken

Bahnhofstraße 11

97070 Würzburg

0931-20781440

Zentrale Anlaufstelle:
demenz-pflege-bayern.de

LfP Bayern direkt:
senioren-und-pflege@lfp.bayern.de,
Tel. 09621 9669-2542

Kosten und Investion: Was kommt auf dich zu?

Die reinen Behördenkosten für Gewerbeanmeldung, Führungszeugnis, Basisqualifizierung und Betriebshaftpflicht sind überschaubar. Der eigentliche Investitionsbedarf hängt davon ab, welchen Weg du gehst. Wer komplett eigenständig startet, investiert zunächst wenig Geld aber viel Zeit. Wer mit einem etablierten Franchise-System startet, zahlt eine Einstiegsinvestition, erhält dafür aber ein vollständiges, erprobtes Betriebskonzept, sofortigen Markenzugang, Schulungen, operative Begleitung und ein Marketing-System, das bereits funktioniert.

Markt und Nachfrage in Bayern

Bayern ist einer der attraktivsten Märkte für ambulante Seniorenbetreuung in Deutschland. Über 2,5 Millionen Menschen über 65 Jahre leben in Bayern, Tendenz stark steigend. Besonders in ländlichen Regionen wie dem Allgäu, der Oberpfalz oder Niederbayern gibt es noch deutliche Lücken im Versorgungsnetz.

Selbstständig oder Franchise?

Du hast grundsätzlich zwei Wege: Eigenständige Gründung, bei der du alles selbst aufbaust, oder das Franchise-System, bei dem du unter einem etablierten Markendach mit fertigem Betriebskonzept startest. Das Heinzelmännchen Franchise-System bietet Standortpartnern ein vollständiges Paket inklusive Schulungsunterlagen, Qualitätssicherung und operativer Begleitung.

HÄUFIGE FRAGEN

FAQ: Betreuungsdienst gründen in Bayern

Brauche ich eine Pflegeausbildung um einen Betreuungsdienst in Bayern zu gründen?

Nein. Du benötigst die Basisqualifizierung (Modul 1+2) und einen Kooperationsvertrag mit einer qualifizierten Fachkraft. Eine eigene Pflegeausbildung ist nicht erforderlich.

Wie lange dauert die Anerkennung in Bayern?

Die Bearbeitungszeit beim LfP Bayern beträgt typischerweise 4 bis 8 Wochen nach vollständiger Einreichung der Unterlagen.

Kann ich den Betreuungsdienst nebenberuflich betreiben?

Grundsätzlich ja, besonders in der Anlaufphase. Viele Gründer starten nebenberuflich und wechseln nach Erreichen eines stabilen Kundenstamms in den Vollbetrieb.

Wie viel kann ich mit einem Betreuungsdienst in Bayern verdienen?

Mit einem kleinen Team von 3 bis 5 Helfer:innen sind Jahresumsätze zwischen 80.000 und 200.000 Euro realistisch. Als Heinzelmännchen Franchise-Partner erreichen Standorte ab Monat 6 den Break-even, ab Monat 12 rund 46.000 Euro Umsatz pro Monat.

Was passiert, wenn meine Kooperationsfachkraft kündigt?

Die Anerkennung erlischt nicht automatisch. Du hast die Möglichkeit, eine neue Fachkraft einzubinden. Informiere die zuständige Fachstelle für Demenz und Pflege zeitnah und reiche den neuen Kooperationsvertrag nach.

Aleksandar Zeba

Head of Marketing

SEO-Experte und Franchise-Berater mit Fokus auf Seniorenbetreuung und lokales Marketing.

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