
Betreuungsdienst gründen Bayern: Der vollständige Leitfaden 2026
Das Wichtigste in Kürze:
✓ Für die Gründung benötigst du eine Gewerbeanmeldung und die staatliche Anerkennung nach §45a SGB XI beim Landesamt für Pflege Bayern (LfP)
✓ Ohne anerkannte Pflegefachkraft-Qualifikation brauchst du zwingend einen Kooperationsvertrag mit einer Fachkraft
✓ In Bayern gibt es 7 regionale Fachstellen für Demenz und Pflege, die den Anerkennungsprozess begleiten
✓ Vergütungssätze 2026: bis zu 53,04 € pro Stunde für Alltags- und Pflegebegleitung
✓ Das Franchise-System Heinzelmännchen bietet einen erprobten Einstieg mit vollem Betriebskonzept
Was ist ein Betreuungsdienst nach §45a SGB XI?
Ein Betreuungsdienst im Sinne des §45a SGB XI ist ein staatlich anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige Menschen. Die Leistungen umfassen alltagsbegleitende Unterstützung, Hilfen bei der Haushaltsführung sowie Pflegebegleitung.
Das Besondere: Die Kosten werden direkt über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI abgerechnet. Jede pflegebedürftige Person erhält monatlich 131 Euro von der Pflegekasse — unabhängig vom Pflegegrad. Das bedeutet für dich als Gründer: staatlich gesicherte Zahlungen, kein Forderungsausfall.
Wichtig zu wissen - Sonderfall in Bayern
Bayern hat als erstes Bundesland ein eigenes Anerkennungssystem etabliert und gilt heute als Vorbild.
Gleichzeitig ist der Markt noch lange nicht gesättigt: Besonders in Städten wie München, Nürnberg, Augsburg, Ingolstadt, Regensburg, Würzburg, Erlangen und dem Münchner Umland ist die Nachfrage strukturell weit höher als das Angebot.
Das betrifft aber auch größtenteils ländliche Regionen.
Voraussetzungen für die Gründung in Bayern
Bayern stellt klare Anforderungen, die du vor der Anerkennung erfüllen musst. Hier sind die wichtigsten im Überblick:
Gewerbeanmeldung
Vor dem Anerkennungsantrag steht die Gewerbeanmeldung. Als Einzelunternehmer meldest du das Gewerbe beim zuständigen Ordnungsamt deiner Stadt an. Die Gebühr liegt in der Regel zwischen 20 und 65 Euro. Wichtig: Ambulante Betreuungsdienste nach §45a SGB XI sind in Bayern von der Umsatzsteuer befreit.
Qualifikation des Trägers
Du musst eine anerkannte Basisqualifizierung nachweisen.
In Bayern sind mindestens Modul 1 (Betreuung Pflegebedürftiger, 14 Unterrichtseinheiten) und Modul 2 (Kommunikation und Begleitung, 10 Unterrichtseinheiten) Pflicht.
Anbieter wie der AZAV-zertifizierte Lernstützpunkt Süd bieten diese Qualifizierung für rund 199 Euro vollständig online an.
Fachkraft-Pflicht
Da du als Betreiber wahrscheinlich selbst keine anerkannte Pflegefachkraft bist, verlangt Bayern eine Kooperationsvereinbarung mit einer Fachkraft. Diese Fachkraft begleitet dein Angebot fachlich, muss aber nicht täglich vor Ort sein. Anerkannte Qualifikationen sind unter anderem:
Altenpfleger:in, Gesundheits- und Krankenpfleger:in
Heilerziehungspfleger:in, Heilpädagog:in
Erzieher:in, Sozialpädagog:in, Psycholog:in
Gerontolog:in, Hauswirtschafter:in
Der Kooperationsvertrag wird dem Anerkennungsantrag beigelegt und ist Pflichtbestandteil der Unterlagen.
Betriebshaftpflicht und Unfallversicherung
Du benötigst eine Betriebshaftpflichtversicherung, die alle leistungserbringenden Personen abdeckt — einschließlich der Kooperationsfachkraft. Die Anmeldung bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) ist ebenfalls Pflicht und kostenlos.
Führungszeugnis
Du benötigst ein behördliches Führungszeugnis (Belegart O), erhältlich beim Bürgeramt. Kosten: rund 13 Euro.
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Der Anerkennungsprozess Schritt für Schritt
Der Weg zur staatlichen Anerkennung in Bayern läuft über das Landesamt für Pflege (LfP) und die jeweilige regionale Fachstelle für Demenz und Pflege.
Schritt 1: Fachstelle kontaktieren
Kontaktiere zuerst die für deinen Regierungsbezirk zuständige Fachstelle. Die Fachstellen begleiten dich beim Ausfüllen der Unterlagen und geben eine Vorabeinschätzung. In Bayern gibt es sieben regionale Fachstellen (siehe Kapitel unten).
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
Die vollständige Unterlagenliste für den Anerkennungsantrag:
Unterlage
Hinweis
Anerkennungsantrag (Vordruck LfP Bayern)
Download auf lfp.bayern.de
Konzept zur Qualitätssicherung
Individuelle Ausarbeitung, Vorlage empfohlen
Anlage 3 — Helferliste
Alle nicht-ehrenamtlichen Helfer:innen
Anlage 5 — Datenerhebung
Statistik-Formular LfP
Gewerbeanmeldung
Kopie
Qualifikationsnachweis Träger
Zertifikat Basisqualifizierung Modul 1+2
Qualifikationsnachweis Fachkraft
inkl. unterzeichnetem Kooperationsvertrag
Betriebshaftpflicht-Nachweis
Police, alle Personen abgedeckt
BGW-Anmeldebestätigung
Unfallversicherungsnachweis
Schritt 3: Antrag einreichen
Der Antrag wird über die regionale Fachstelle eingereicht, die ihn dann an das LfP Bayern weiterleitet. Digitale Einreichung per E-Mail ist möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen.
Schritt 4: Anerkennung und IK-Nummer
Nach der Anerkennung beantragst du das Institutionskennzeichen (IK) bei der ARGE IK (dguv.de/arge-ik). Das IK ist Pflicht für die Abrechnung mit den Pflegekassen. Offizielle Formulare zum Download beim LfP Bayern: Anerkennungsantrag, Anlage 5 Datenerhebung, Anlage 3 Helferliste.

Je nach Standort ist die für dich zuständige Fachstelle eine andere. Hier alle sieben im Überblick:
Vergütungssätze Betreuung Bayern 2026

Bayern hat zum 1. Januar 2026 neue Vergütungssätze für anerkannte Betreuungsdienste eingeführt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Pflegekassen.
Leistung
je Stunde
je 5 Minuten
Hilfen bei der Haushaltsführung
40,56 €
Alltags- und Pflegebegleitung
53,04 €
Anfahrtspauschale
7,96 €

Diese Vergütungssätze sind die Grundlage — was daraus werden kann, zeigt die Praxis. Franchisepartner bei Heinzelmännchen erreichen auf Basis von ca. 10 Neukunden pro Monat bereits im sechsten Monat den Break-even. Ab Monat 12 arbeiten sie mit einem eingespielten Team von 6 bis 7 Mitarbeitenden.
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Die 7 regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern
Je nach Standort ist die für dich zuständige Fachstelle eine andere. Hier alle sieben im Überblick:
Region
Adresse
Kontakt
Mittelfranken
Danziger Straße 5
91522 Ansbach
0981/4664-202-10
Niederbayern
Neustadt 464-465
84028 Landshut
0871-96367-156
Oberbayern
Kreillerstraße 24
81673 München
089/43 66 96 51
Oberfranken
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
0951-85 512
Oberpfalz
Nelkenstraße 4
92237 Sulzbach-Rosenberg
09661-8999315
Schwaben
Rottachstraße 11
87435 Kempten
0831-2523 9701
Unterfranken
Bahnhofstraße 11
97070 Würzburg
0931-20781440
Zentrale Anlaufstelle:
demenz-pflege-bayern.de
LfP Bayern direkt:
senioren-und-pflege@lfp.bayern.de,
Tel. 09621 9669-2542
Kosten und Investion: Was kommt auf dich zu?
Die reinen Behördenkosten für Gewerbeanmeldung, Führungszeugnis, Basisqualifizierung und Betriebshaftpflicht sind überschaubar. Der eigentliche Investitionsbedarf hängt davon ab, welchen Weg du gehst. Wer komplett eigenständig startet, investiert zunächst wenig Geld aber viel Zeit. Wer mit einem etablierten Franchise-System startet, zahlt eine Einstiegsinvestition, erhält dafür aber ein vollständiges, erprobtes Betriebskonzept, sofortigen Markenzugang, Schulungen, operative Begleitung und ein Marketing-System, das bereits funktioniert.

Markt und Nachfrage in Bayern
Bayern ist einer der attraktivsten Märkte für ambulante Seniorenbetreuung in Deutschland. Über 2,5 Millionen Menschen über 65 Jahre leben in Bayern, Tendenz stark steigend. Besonders in ländlichen Regionen wie dem Allgäu, der Oberpfalz oder Niederbayern gibt es noch deutliche Lücken im Versorgungsnetz.
Selbstständig oder Franchise?
Du hast grundsätzlich zwei Wege: Eigenständige Gründung, bei der du alles selbst aufbaust, oder das Franchise-System, bei dem du unter einem etablierten Markendach mit fertigem Betriebskonzept startest. Das Heinzelmännchen Franchise-System bietet Standortpartnern ein vollständiges Paket inklusive Schulungsunterlagen, Qualitätssicherung und operativer Begleitung.
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ: Betreuungsdienst gründen in Bayern
Brauche ich eine Pflegeausbildung um einen Betreuungsdienst in Bayern zu gründen?
Nein. Du benötigst die Basisqualifizierung (Modul 1+2) und einen Kooperationsvertrag mit einer qualifizierten Fachkraft. Eine eigene Pflegeausbildung ist nicht erforderlich.
Wie lange dauert die Anerkennung in Bayern?
Die Bearbeitungszeit beim LfP Bayern beträgt typischerweise 4 bis 8 Wochen nach vollständiger Einreichung der Unterlagen.
Kann ich den Betreuungsdienst nebenberuflich betreiben?
Grundsätzlich ja, besonders in der Anlaufphase. Viele Gründer starten nebenberuflich und wechseln nach Erreichen eines stabilen Kundenstamms in den Vollbetrieb.
Wie viel kann ich mit einem Betreuungsdienst in Bayern verdienen?
Mit einem kleinen Team von 3 bis 5 Helfer:innen sind Jahresumsätze zwischen 80.000 und 200.000 Euro realistisch. Als Heinzelmännchen Franchise-Partner erreichen Standorte ab Monat 6 den Break-even, ab Monat 12 rund 46.000 Euro Umsatz pro Monat.
Was passiert, wenn meine Kooperationsfachkraft kündigt?
Die Anerkennung erlischt nicht automatisch. Du hast die Möglichkeit, eine neue Fachkraft einzubinden. Informiere die zuständige Fachstelle für Demenz und Pflege zeitnah und reiche den neuen Kooperationsvertrag nach.

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